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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 23 | Umsatzsteuer: Eigenhändige Unterschrift beim Antrag auf Vorsteuererstattung

Muss ein Antrag auf Vorsteuererstattung eigenhändig vom antragstellenden Unternehmer unterschrieben werden oder reicht die Unterschrift eines rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten aus?

Damit sind wir auch schon beim letzten anhängigen Verfahren angelangt. Es betrifft die Umsatzsteuer. Genauer gesagt: die Vergütung der im Ausland gezahlten Vorsteuer. Die unter dem Aktenzeichen beim BFH anhängige Rechtsfrage lautet:

Muss ein Antrag auf Vergütung der Vorsteuer vom antragstellenden Unternehmer eigenhändig unterschrieben sein? Oder reicht die Unterschrift eines rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten?

In § 18 Abs. 9 UStG heißt es unmissverständlich: „Der Vergütungsantrag ist vom Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben. ”. Es geht im anhängigen Verfahren folglich um die Frage: Ist diese eindeutige Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz mit EU-Recht vereinbar?

Das Finanzgericht Köln hat dies bejaht. Im Unterschied zu früheren Entscheidungen haben die Richter aus der Domstadt jedoch diesmal ausdrücklich die Revision zugelassen. Nicht zuletzt wegen der Vielzahl von anhängigen Klageverfahren zu dieser Frage. Scheitert bei ausländischen Mandanten ein Antrag auf Vorsteu...

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