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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 07 | Verbindliche Auskunft: Gebührenpflicht ist verfassungsgemäß

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass es verfassungsgemäß ist, dass die Finanzämter für eine verbindliche Auskunft eine Gebühr erheben. Die Revision ist beim BFH bereits anhängig.

Jeden Monat aufs Neue ist es nicht ganz einfach, aus der Flut von Urteilen die Highlights auszuwählen. Mit auf diese Hör-CD gehört in jedem Fall das erste Finanzgerichtsurteil zur Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte . Leider hat das Finanzgericht Baden-Württemberg allerdings entschieden: Es ist verfassungsgemäß, dass die Finanzämter für eine verbindliche Auskunft eine Gebühr erheben.

Steuerprofessor Bernd Neufang von der Hochschule in Calw hatte gegen einen Gebührenbescheid über 121 € für eine verbindliche Auskunft geklagt. Das ist bekanntlich der Mindestsatz. Neufang argumentierte: Es ist treuwidrig, wenn der Gesetzgeber einerseits ein nicht mehr durchschaubares Steuerrecht schafft und dem Bürger anderseits nur durch eine kostenpflichtige Auskunft Rechtssicherheit gibt. Die Höhe der festgesetzten Gegenstandsgebühr verstößt gegen das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Mit der verbindlichen Auskunft gerät die Finanzverwaltung überdies in Ko...

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