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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 15 | Existenzgründung: Ansparrücklage auch ohne verbindliche Bestellung?

Ist für die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG für einen neu gegründeten Betrieb die verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen oder Investitionsgüter erforderlich?

Unter dem Aktenzeichen ist beim BFH ein Verfahren anhängig, in dem es um den Nachweis der Investitionsabsicht geht, wenn ein Existenzgründer für einen neu gegründeten Betrieb eine Ansparrücklage bilden will.

Bekanntlich ist die Ansparrücklage nach § 7g EStG im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 durch einen Investitionsabzugsbetrag ersetzt worden. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, gelten die neuen Regeln bereits bei der Gewinnermittlung für 2007. Die anhängige Rechtsfrage ist jedoch nicht nur für Altfälle interessant, sondern auch künftig relevant.

Welcher Sachverhalt lag dem vorinstanzlichen Urteil des Finanzgerichts München zugrunde?

Ein Gastronom wollte eine Pizzakette eröffnen. Er entwickelte ein Unternehmenskonzept und mietete Räume an. Für die künftige Anschaffung von Ladeninventar und Küchengeräten machte er eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG geltend. Das Finanzamt lehnte dies mit dem Argument ab: Die Investitionsgüter sind nicht verbindlich bestellt

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