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BFH 30.03.2009 II B168/08, NWB 21/2009 S. 1566

Finanzgerichtsordnung | Elektronische Übermittlung von Rechtsmitteln

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze können derzeit an den BFH elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich ist. (2) Es bedarf der Klärung in einem Revisionsverfahren, ob es für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von unbebauten Grundstücken für Bewertungsstichtage vor dem auf die Wertverhältnisse am Bewertungsstichtag oder am ankommt.

Anmerkung:

Die Experten haben keine Mühe gescheut, den elektronischen Rechtsverkehr mit den obersten Gerichtshöfen des Bundes, BVerwG und BFH, so perfekt und sicher auszugestalten, dass sich dieser Möglichkeit zu bedienen einige Mühen erfordert und deshalb von ihr nicht im Übermaß Gebrauch gemacht...

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