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BFH 12.02.2009 V R 85/07, NWB 21/2009 S. 1565

Umsatzsteuer | Kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen

Für vor dem ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden („Umlaufvermögen”), besteht nach dem auch unter Berücksichtigung von Art. 20 der 6. EG-RL kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.

Anmerkung:

Ein Landwirt, der im Jahr 2003 von der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG zur Regelbesteuerung überging, begehrte erfolglos für 2002 angeschafftes Umlaufvermögen (Feldinventar wie Saatgut, Düngemittel pp.) im Jahr 2003 eine Umsatzsteuerberichtigung nach § 15a UStG wegen Änderung der Verhältnisse für den Vorsteuerabzug. Dies ist nach Einbeziehung des Umlaufvermögens in § 15a UStG durch Gesetzesänderungen erstmals für im Jahr 2005 angefallene Vorsteuern zulässig. Auf Art. 20 der 6. EG-RL, der Umlaufvermögen einschließt, kön...

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