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StuB Nr. 10 vom Seite 369

Die Bilanzierung sonstiger Rückstellungen nach BilMoG

Prof. Dr. Henning Zülch und Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. (BA) Sebastian Hoffmann, beide Leipzig und Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. (BA) Sebastian Hoffmann, Leipzig

Mit einem Anteil an der Bilanzsumme von durchschnittlich etwa 12 % machen die sonstigen Rückstellungen einen bedeutenden Anteil der Passiva deutscher Unternehmen aus . Gleichzeitig sind durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) signifikante Änderungen in der Bilanzierung dieser Rückstellungen zu verzeichnen.

Kernfragen
  • Wie sind die Neuregelungen insgesamt zu werten?

  • Welche Änderungen ergeben sich bei der zukünftigen Bewertung von Rückstellungen?

  • Welche neuen Probleme entstehen?

I. Grundlagen der Rückstellungsbilanzierung nach BilMoG

Für Rückstellungen im deutschen Handelsbilanzrecht sind insbesondere zwei Vorschriften entscheidend:

  • § 249 HGB regelt den bilanziellen Ansatz von Rückstellungen.

  • Die Bewertung selbiger ist Gegenstand der Regelungen des § 253 HGB.

Im Rahmen des Art. 1 des BilMoG werden beide Vorschriften geändert. Im Ergebnis werden die bisherigen Passivierungswahlrechte für Rückstellungen aufgehoben. Zudem sind Rückstellungen künftig unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen sowie des Zeitwerts des Geldes (in Form einer Diskontierungspflicht) zu bewerten.

II. Ansatzvorschriften

Formal betrachtet entfallen mit dem BilMoG die bish...

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