BGH Beschluss v. - IV ZR 202/06

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: LG Saarbrücken, 14 S 6/06 vom AG Sankt Ingbert, 3 C 4/06 vom

Tenor

Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am verkündete Urteil des 14. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision und der Anschlussrevision (vgl. - NJW-RR 2005, 651 m. w. N.) werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

Fundstelle(n):
KAAAD-21046

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein