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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 9 V 437/08 EFG 2009 S. 1021 Nr. 13

Gesetze: EStG § 14a Abs. 4

Steuerbegünstigte Verwendung des Erlöses aus der Veräußerung eines zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücks zur Abfindung weichender Erben – bei fehlender freier Verfügungsmacht über den Veräußerungsnettoerlös – nicht gegeben

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages nach § 14a Abs. 4 EStG zur Abfindung weichender Erben.

  2. Bei Abfindung mehrerer weichender Erben kann der Freibetrag nach § 14a EStG zwar mehrmals, jedoch insgesamt nur einmal je Erben geltend gemacht werden.

  3. Kann der Stpfl. über einen Veräußerungsnettoerlös nicht frei verfügen, ist eine steuerbegünstigte Verwendung des Erlöses aus der Veräußerung eines zu einem LuF-Betrieb gehörenden Grundstücks zur Abfindung weichender Erben i. S. des § 14a Abs. 4 EStG nicht gegeben.

  4. Eine Auslegung der Regelung dahingehend, dass jedwede Zahlung zur Abfindung weichender Erben – aus welchen Mitteln auch immer –, die nur gelegentlich einer Grundstücksveräußerung und innerhalb der zeitlichen Grenzen geleistet wird, bis zur Höhe des Veräußerungsnettoerlöses begünstigt ist, ist nicht möglich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1234 Nr. 20
EFG 2009 S. 1021 Nr. 13
BAAAD-20680

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 02.03.2009 - 9 V 437/08

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