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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 19/2006

Gesetze: UStG 1999 § 17 Abs. 2 Nr. 2 EWGRichtl-77/388 Art. 20 Abs. 1 lit. b

Berichtigungspflicht des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen des Leistungsempfängers bei Insolvenz des zur Leistung verpflichteten Unternehmers

Leitsatz

Der Leistungsempfänger ist zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen auch dann verpflichtet, wenn die Leistungen nicht ausgeführt und wegen der Insolvenz des Leistungsverpflichteten die Anzahlungen nicht zurückgezahlt wurden. Der Rückforderungsanspruch der Finanzbehörde ist nicht von der Rückzahlung des Entgelts bzw. der Anzahlung abhängig. Die Regelung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht oder die Grundsätze der Mehrwertsteuerrichtlinie.

Fundstelle(n):
LAAAD-20668

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.11.2008 - II 19/2006

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