Berichtigungspflicht des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen des Leistungsempfängers bei Insolvenz des zur Leistung verpflichteten
Unternehmers
Leitsatz
Der Leistungsempfänger ist zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen auch dann verpflichtet, wenn die Leistungen
nicht ausgeführt und wegen der Insolvenz des Leistungsverpflichteten die Anzahlungen nicht zurückgezahlt wurden. Der Rückforderungsanspruch
der Finanzbehörde ist nicht von der Rückzahlung des Entgelts bzw. der Anzahlung abhängig. Die Regelung verstößt nicht gegen
Verfassungsrecht oder die Grundsätze der Mehrwertsteuerrichtlinie.
Fundstelle(n): LAAAD-20668
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.11.2008 - II 19/2006
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