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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 1521/08 EFG 2009 S. 1389 Nr. 17

Gesetze: EStG § 37 Abs. 1 S. 1

Keine Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe des tatsächlichen Gewinnzuflusses

Leitsatz

1. § 37 Abs. 1 EStG ist nicht verfassungskonform dahin gehend auszulegen, dass die von dem Steuerpflichtigen zu leistenden Vorauszahlungen nicht gleichmäßig mit einem Viertel der voraussichtlichen Jahresschuld verteilt werden dürfen, sondern dem tatsächlichen kalendermäßigen Gewinnzufluss entsprechen müssen.

2. Einem Steuerpflichtigen, dessen Umsätze und Gewinnerzielung schwanken, ist es grundsätzlich zuzumuten, Rücklagen für die Vorauszahlungen zu bilden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1389 Nr. 17
IAAAD-20656

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.07.2008 - 5 K 1521/08

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