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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 450/07 EFG 2009 S. 1071 Nr. 13

Gesetze: UStG § 24, RL 77/388/EWG Art. 25

Maschinenleistungen für andere Land- und Forstwirte als landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. des § 24 UStG

Leitsatz

  1. § 24 UStG ist richtlinienkonform auszulegen. Vorausgesetzt wird u. a., dass der Landwirt eine „landwirtschaftliche Dienstleistung” erbringt.

  2. Zum Begriff der „landwirtschaftlichen Dienstleistungen” i. S. des Art. 25 der 6. EG-Richtlinie.

  3. Maschinenleistungen, die der Inhaber eines LuF-Betriebes i. S. von § 24 Abs. 2 UStG und landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. der 6. EG-Richtlinie für andere Land- und Forstwirte erbringt, sind unabhängig von einer ertragsteuerlichen Qualifizierung als „landwirtschaftliche Dienstleistungen” i. S. des Anhangs B der 6. EG-Richtlinie ohne betragsmäßige Beschränkung Umsätze, die dem Anwendungsbereich des § 24 UStG unterfallen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1071 Nr. 13
AAAAD-20650

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.03.2009 - 16 K 450/07

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