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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 26/08 EFG 2009 S. 1058 Nr. 13

Gesetze: UStG § 3

Bestimmung des Leistungsortes eines Vermittlers von Sportwetten

Leitsatz

  1. Eine Vermittlungsleistung wird gemäß § 3a Abs. 2 Ziff. 4 UStG an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird.

  2. Hat der Vermittler seinen Sitz im Ausland und fehlt es an einer inländischen Betriebsstätte bzw. Niederlassung, so wird die Vermittlungsleistung im Ausland erbracht.

  3. Der bloße Vermittler von Sportwetten zwischen einem im Ausland ansässigen Wetthalter und inländischen Wettkunden übt eine Vermittlungsleistung aus, die er nicht im Inland erbringt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 999 Nr. 16
EFG 2009 S. 1058 Nr. 13
KÖSDI 2009 S. 16674 Nr. 10
DAAAD-20649

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.03.2009 - 16 K 26/08

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