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StBMag Nr. 7 vom Seite 26

Locken bringen Flocken

Von der Kunst, Locken auf Glatzen zu drehen oder warum Haare steuerpflichtig waren

Dietmar Reiche

Westeuropa war für Herrscher in puncto Staatskasse offenbar immer ein attraktives Vorbild: Als Zar Peter der Große im 17. Jahrhundert sein Reich modernisierte, führte er nach dem Vorbild seiner westlichen Nachbarn verschiedene Steuern ein. Ziel war es, die Staatsfinanzen zu sanieren, aber auch, ein paar alte Bärte abzuschneiden – im übertragenen wie auch im wahren Sinne des Wortes. Ein Rückblick auf die „Bartsteuer” des russischen Zaren.

ass die Steuerpolitik der großen Koalition zuweilen zum Haare raufen ist, finden nun auch die deutschen Friseure. Neidisch blicken sie auf ihre Kollegen in Frankreich, den Niederlanden, Belgien oder Tschechien. Dort kassiert der Fiskus deutlich weniger Umsatzsteuer für das haarige Geschäft: Diese Länder machen von der Möglichkeit Gebrauch, für das Haareschneiden als „arbeitsintensive Dienstleistung” übergangsweise nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz zu erheben. Die EU-Ausnahmeregel bis zum Jahr 2010 weckt auch hierzulande Begehrlichkeiten. Von der Dauer- zur Protestwelle ist es in Steuerfragen nicht weit: Eine „selektive Mehrwertsteuersenkung für arbeitsintensive und konsumnahe Dienstleistungen sei das Gebot der S...