Arbeitshilfe November 2009

Ermessensausübung bei der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Mustereinspruch

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Zum wurde eine GmbH durch Verschmelzung die Gesamtrechtsnachfolgerin einer KG, gegen die im Jahre 1994 wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärungen Verspätungszuschläge festgesetzt worden waren.

Ist die Ablehnung des Antrags auf teilweise Rücknahme der festgesetzten Verspätungszuschläge (Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 130 Abs. 1 AO) ermessensfehlerhaft?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB KAAAD-20596