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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 268/06 EFG 2009 S. 1067 Nr. 13

Gesetze: UStG § 4 Nr. 2, UStG § 8 Abs. 1

Zum Umfang der Einkommensteuerbefreiung bei sog. Crew-Management-Verträgen

Leitsatz

Als Umsätze der Seeschifffahrt sind sonstige Leistungen steuerfrei, die für den unmittelbaren Bedarf der Seeschifffahrt bestimmt sind. Hierunter fällt u. a. die Gestellung von Personal im Rahmen der sog. Crew-Management-Verträgen. Demgegenüber sollen Personalbewirtschaftungskosten nach Verwaltungsauffassung nicht steuerfrei sein.

Erhält der Personalgesteller nach den vertraglichen Absprachen ein Entgelt ausschließlich für die Gestellung von Besatzungsmitgliedern, kann aus diesem Honorar nicht nachträglich ein Anteil für Personalbewirtschaftung herausgerechnet werden, der der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Die Tatsache, dass bei dem Personalgesteller - kalkulatorisch - Personalbewirtschaftungskosten anfallen, ist insoweit unerheblich.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1067 Nr. 13
UStB 2009 S. 256 Nr. 9
LAAAD-20321

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 10.02.2009 - 2 K 268/06

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