Rechtsschutz gegen teilweise Aufhebung des zuvor per
Dauerverwaltungsakt festgesetzten Kindergeldes
Konkurrenzregel
bei Wechsel des ausländischen Kindergeldberechtigten in den Bezug von
Arbeitslosengeld II
Leitsatz
1. Die auf Aufhebung des Bescheids,
mit dem die Kindergeldfestsetzung – teilweise – aufgehoben wird,
gerichtete Anfechtungsklage bietet keinen geringeren Rechtsschutz als die auf
Verpflichtung der Familienkasse zur Festsetzung von Kindergeld in der
bisherigen Höhe gerichtete Verpflichtungsklage.
2. Der ausländische
Kindergeldberechtigte, der zunächst Sozialhilfe bezog, unterfällt
nach seinem Wechsel in den Bezug von Arbeitslosengeld II nicht mehr dem
Regelungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71, sondern es kommt dann die
Konkurrenzregelung des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG zum Tragen.
3. Der mit ihrem minderjährigen
Kind in Deutschland lebenden Mutter steht das Kindergeld in voller Höhe
zu, wenn feststeht, dass der in Polen lebende Vater kein Erwerbseinkommen,
sondern Sozialleistungen bezieht, und dass ein Anspruch auf Familienleistungen
in Polen bereits aufgrund der der Familienkasse bekannten Höhe des
Einkommens der Mutter nicht besteht. Darauf, ob der der Familie völlig
entfremdete Vater solche Leistungen tatsächlich beantragt hat, kann es
nicht mehr ankommen.
Fundstelle(n): GAAAD-20314
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.02.2009 - 10 K 10563/06 B
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