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Unzulässigkeit einer Wegzugsbesteuerung
Steuerrechtliche Auswirkungen der Cartesio-Entscheidung des EuGH
[i]EuGH, Urteil v. 16. 12. 2008 - Rs. C-210/06, Cartesio NWB KAAAD-02818 Das EuGH-Urteil in der Rechtssache Cartesio enthält auf den ersten Blick eine Einschränkung der Wegzugsfreiheit von Gesellschaften. Bei näherer Analyse zeigt das Urteil jedoch eine gesellschaftsrechtliche Möglichkeit zur identitätswahrenden Sitzverlegung einer Gesellschaft in das EU-Ausland auf. Aus dieser Wegzugsfreiheit leitet sich damit auch das Verbot einer Wegzugsbesteuerung in der gegenwärtigen Form des § 12 Abs. 1 KStG ab.
I. Gesellschaftsrechtliche Sitzverlegungsmöglichkeit
[i]Verwaltungssitzverlegung kann durch EU-Staaten eingeschränkt werdenDas von der Praxis bereits vielfach beachtete Cartesio-Urteil des EuGH beinhaltet zwei für das Gesellschaftsrecht maßgebliche Aussagen: Zunächst ist ein Mitgliedstaat der EU berechtigt, die Verlegung des Verwaltungssitzes von Gesellschaften in das EU-Ausland zu beschränken und auch auszuschließen. Auf nationaler Ebene wird in Deutschland jedoch nach der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG der GmbH (§ 4a GmbHG) und der AG (§ 5 AktG) diese Verlegungsmöglichkeit des Verwaltungssitzes eingeräumt.
[i]Grenzüberschreitende identitätswahrende Satzungssitzverlegung einer Gesellschaft ist möglichDes Weiteren kommt der EuGH in einem obiter dictum zu der Bewertung, dass es gemeinschaftswidrig sei, wenn der Wegzugsstaat die Satzungssitzverlegung einer Ge...