Betriebliche Veranlassung einer Gruppenreise zur Anwerbung von
Mandanten
Leitsatz
Nehmen Gesellschafter einer
Steuerberatungssgesellschaft an einer Gruppenreise teil, deren Programm nicht
auf die besonderen betrieblichen und beruflichen Bedürfnisse der
Teilnehmer zugeschnitten ist, deren Teilnehmerkreis nicht homogen ist und deren
Route mit häufigen Ortswechseln an beliebte touristische Ziele verbunden
ist, so ist der Abzug der Reisekosten als Betriebsausgaben auch dann
ausgeschlossen, wenn die Reise von einem Fachverband organisiert wurde und die
Kosten der Reise durch auf der Reise eingeworbene Mandate gedeckt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2009 S. 1155 Nr. 22 EFG 2009 S. 996 Nr. 13 ZAAAD-19652
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.03.2009 - 3 K 255/07
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