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FG München Urteil v. - 1 K 561/04 EFG 2009 S. 929 Nr. 12

Gesetze: AO § 165, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Vorläufige Gesellschafter-Gewinnfeststellung einer Mitunternehmerschaft bei Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ausschüttungsanspruch

Leitsatz

1. Die Zurechnung des für das Gewinnermittlungssubjekt „Gesellschaft” ermittelten Gewinns auf die Gesellschafter erfolgt grundsätzlich nach dem gesellschaftsvertraglichen Gewinnverteilungschlüssel.

2. Abweichend von diesem Grundstz ist die Zurechnung von Gewinnen im Rahmen einer vorläufigen Gewinnfeststellung nicht zulässig, solange die Gesellschaft den Gewinn unter Berufung auf Zurückbehaltungsrechte nicht ausschüttet. Hat ein Gesellschafter vor Ende des Streits über die Auseinandersetzungsbilanz nicht die Rechtsmacht, die Ausschüttung zu erzwingen, so ist dies bei der Zurechnung seines Gewinnanteils zu berücksichtigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 167 Nr. 6
DStRE 2009 S. 1466 Nr. 23
EFG 2009 S. 929 Nr. 12
EStB 2009 S. 401 Nr. 11
KAAAD-19644

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FG München, Urteil v. 23.01.2009 - 1 K 561/04

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