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NWB Nr. 19 vom Seite 1424

Haftung qualifizierter Treugeber einer Personengesellschaft

Keine persönliche Außenhaftung nach

Dr. Jens Hoffmann

Die Beteiligung von Anlegern geschlossener Immobilienfonds, die als GbR oder als GmbH & Co. KG aufgelegt werden, erfolgt in der Praxis i. d. R. über einen Treuhänder. Häufig sind die Anleger motiviert durch Gründe der Steuerstundung und Steuerersparnis. Nachdem in der Vergangenheit nicht wenige Immobilienfonds notleidend geworden sind, rückt gerade bei Fonds in der Rechtsform einer GbR die Frage nach einer unmittelbaren Außenhaftung der einzelnen Fonds-Anleger gegenüber den Banken und sonstigen Gläubigern der Personengesellschaft in den Vordergrund. In dieser bislang umstrittenen Frage hat nunmehr der für Klarheit gesorgt.

I. Ausgestaltung von Treuhandverhältnissen

1. Regelfall der einfachen Treuhand

Die Treuhandschaft an einem Gesellschaftsanteil soll einen Treugeber mittelbar über einen Treuhänder an einer Personengesellschaft beteiligen, damit dieser wirtschaftlich an der Gesellschaft partizipiert. Diese Konstruktion wird in der Praxis gewählt, wenn sich jemand nicht direkt an einer Gesellschaft beteiligen will oder eine direkte Beteiligung aus Rechtsgründen nicht möglich ist.

[i]Keine Rechtsbeziehungen zwischen Treugeber und Gesellschaft Formelle...

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