Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 14.01.2009 5 AZR 89/08, NWB 18/2009 S. 1322

Arbeitsrecht | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall schließt Sonn- und Feiertagszuschläge ein

Erhält ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung an einem Sonn- oder Feiertag Entgeltfortzahlung, muss der Arbeitgeber auch vertraglich vereinbarte und betriebsübliche Zuschläge zahlen. Dies ergibt sich aus dem Entgeltausfallprinzip (§ 4 Abs. 1 EFZG). Nur Leistungen, die nicht an die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum gekoppelt sind, bleiben für die „volle” Vergütung unberücksichtigt. Die klagende Servicekraft hatte daher Anspruch auf die pauschalen Zuschläge für die Jahre 2005 und 2006, in denen sie dienstplanmäßig mehrfach für Sonn- und Feiertagsarbeit eingeteilt war, obwohl sie an diesen Tagen arbeitsunfähig krank war.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen