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NWB Nr. 18 vom Seite 1324

Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG ist europarechtswidrig

Das und seine Auswirkungen

Dr. Ingmar Dörr

[i]BFH, Urteil v. 18. 11. 2008 - VIII R 24/07 NWB VAAAD-10748 Mit Urteil v. setzt der BFH einer lang und kontrovers geführten Diskussion ein Ende: Entgegen der Ansicht von zwei Finanzgerichten werten die Münchener Richter die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten (sog. „schwarzen”) Investmentfonds mit Sitz in der EU nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG als einen „offensichtlichen” Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrags (Art. 56 EG, früher Art. 73b EGV). Infolge des Anwendungsvorrangs des Europarechts dürfen die Steuerbehörden und die Finanzgerichtsbarkeit die gebrandmarkte Vorschrift nicht mehr anwenden. Die Einkünfte sind entsprechend den für Inländer geltenden Rechtsnormen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) festzusetzen. Betroffen sind die Zeiträume von der erstmaligen unmittelbaren Anwendbarkeit der Grundfreiheit am bis zur letztmaligen Geltung des AuslInvestmG am . Inländischen einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Kapitalanlegern ist nun die Möglichkeit eröffnet, in noch abänderbaren Fällen die zuviel gezahlte „Strafsteuer” vom Finanzamt erstattet zu verlangen. ...

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