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BFH 21.08.2001 IX R 20/99
Einkommensteuer; | Abgrenzung Herstellungskosten von Anschaffungskosten
Beim Erwerb einer im Bau befindlichen Eigentumswohnung liegen Anschaffungskosten auch dann vor, wenn der Käufer der Eigentumswohnung mit dem Veräußerer zugleich deren Renovierung vereinbart und gleichzeitig mit dem Kaufvertrag einen Werkvertrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag über die Instandsetzung der in gemeinschaftlichem Eigentum befindlichen Gebäudeteile abschließt ().