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Außensteuerrecht; | Hinzurechnungsbesteuerung bei nachgeschalteten Zwischengesellschaften (§§ 14, 18 Abs. 1 AStG)
Einkünfte einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft i. S. des § 14 AStG dürfen nicht in dem Bescheid festgestellt werden, in dem über die Hinzurechnung von Einkünften der Obergesellschaft bei dem inländ. Anteilseigner entschieden wird (Hinzurechnungsbescheid). Vielmehr ist hierüber ein eigenständiger Feststellungsbescheid (Zurechnungsbescheid) zu erlassen, der Grundlagenbescheid für den Hinzurechnungsbescheid ist (). Eine vom Gesetz generell geforderte gesonderte Feststellung darf im Einzelfall nur dann unterbleiben, wenn das Gesetz selbst eine entsprechende Ausnahmeregelung vorsieht. Eine solche enthält zwar für den Bereich des allgemeinen Verfahrensrechts § 180 Abs. 3 AO, wonach u. a. in Fällen von geringer Bedeutung eine gesonderte Feststellung nicht erforderlich ist. Diese...