Arbeitshilfe Januar2011

Abgrenzung von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und von geltend gemachten Reparaturaufwendungen in Form von AfA - Mustereinspruch

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1. Revision Kläger: Kosten für im Anschluss an den Erwerb eines dreistöckigen Gebäudes vorgenommene Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Fassadenrestaurierung, Kellersanierung u.a.) als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen (Betriebsausgaben für eigengewerbliche Büronutzung des 1. OG und Werbungskosten für künftige Verpachtung einer Gaststätte im EG und Vermietung einer Pächterwohnung im 2. OG) oder der bestimmungsgemäßen Herbeiführung der Betriebsbereitschaft dienende Anschaffungskosten?

2. Revision FA: Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht (keine als Werbungskosten zu berücksichtigende Absetzung für Abnutzung für Altbau und Thekeneinrichtung) wegen nicht erfolgter Verpachtung/Vermietung der Gaststätte/Pächterwohnung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB XAAAD-18847