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BMF 01.04.2009 IV A 3 - S 0338/07/10010, NWB 16/2009 S. 1140

Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Das die Liste der Punkte, hinsichtlich derer Festsetzungen der Einkommensteuer vorläufig vorzunehmen sind, aktualisiert. Neu aufgenommen wurden die folgenden Vorläufigkeitsvermerke: (1) Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2007, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG); (4) Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005; (7) Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStG; (9) Höhe des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG); (12) Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076, BGBl 2004 I S. 69); dieser Vorläufigkeitsvermerk stützt sich nur auf § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO. Das o. g. Schreiben tritt an die Stelle des (BStBl 2005 I S. 794). Die im BStBl 2008 I S. 1010

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