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Schenkungsteuer; | Bewertung des Nutzungsvorteils bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Darlehen
Zu der Frage, wie der Nutzungsvorteil eines unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehens zu bewerten ist, wenn der marktübliche Zinssatz für derartige Darlehen unter 5,5 v. H. liegt, vertritt das folgende Auffassung: Nach § 15 Abs. 1 BewG beträgt der Jahreswert der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, 5,5 v. H. der überlassenen Geldsumme. Weist ein Stpfl. nach, dass der marktübliche Zinssatz für eine gleichartige Kapitalanlage unter dem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 5,5 v. H. liegt, kann für die Bewertung des Nutzungsvorteils von dem nachgewiesenen Zinssatz ausgegangen werden. Bei einem niedrig verzinslichen Darlehen ist in diesen Fällen der schenkungsteuerlich maßgebende Nutzungsvorteil aus der Differenz zwis...