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Thüringer LAG Urteil v. - 8 Sa 207/2000

Gesetze: BetrVG § 102; KSchG § 1

Leitsatz

Vor einer beabsichtigten Stillegung des Betriebes (hier: Stillegung einer Reha-Klinik durch Insolvenzverwalter) hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG nur die Absicht der Stillegung und den in Aussicht genommenen Stillegungszeitpunkt, nicht aber die wirtschaftlichen Hintergründe und die Motive der von ihm beabsichtigten unternehmerischen Entscheidung mitzuteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-16711

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Thüringer LAG, Urteil v. 16.10.2000 - 8 Sa 207/2000

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