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BFH 14.01.2009 I R 47/08, NWB 14/2009 S. 980

Körperschaftsteuer | Keine Anwendung der Bruttomethode auf Schachteldividenden im Veranlagungszeitraum 2002

Nach dem erstreckt sich die für die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft in § 15 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. (BGBl 2003 I S. 660) bestimmte Nichtanwendung von § 8b Abs. 1–6 KStG 2002 (sog. Bruttomethode) im Veranlagungszeitraum 2002 nicht auf Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft, die nach den Vorschriften eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Besteuerung auszunehmen sind (sog. Schachtelprivileg). Die Einbeziehung auch solcher Gewinnanteile durch § 15 Satz 2 KStG 2002 i. d. F. des Steuervergünstigungsabbaugesetzes findet erstmals im Veranlagungszeitraum 2003 Anwendung.

Anmerkung:

Einmal mehr hat der I. Senat es abgelehnt, eine in der Gesetzesbegründung als „Klarstellung” bezeichnete Regelung rückwirkend anzuwenden, wenn es diesbezüglich an e...

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