Arbeitshilfe - Stand: 24.11.2010

Tagegelder aus der Schweizer Invalidenversicherung kein Arbeitslohn und keine sonstigen Einkünfte - Mustereinspruch

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Unterliegen Tagegelder, die einem in Deutschland wohnenden Grenzgänger im Zusammenhang mit einer Umschulungsmaßnahme von der Schweizer Invalidenversicherung gezahlt wurden, als Arbeitslohn oder als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer? - Wenn ja, sind diese gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. a oder c EStG steuerfrei?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
LAAAD-15857