Arbeitshilfe - Stand: 24.03.2009

Aufrechnung mit Vorsteuererstattungsanspruch, der im konkursrechtlichen Sinn schon vor Konkurseröffnung begründet worden ist, steuerrechtlich aber erst nach Konkurseröffnung entstanden ist - Mustereinspruch

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Sind Ansprüche auf Vergütung von Vorsteuer aus (Rück-)Lieferungen als im Sinne der Konkursordnung vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Forderungen anzusehen mit der Folge, dass das FA gegen diese Forderungen mit Konkursforderungen aufrechnen kann, sofern die Lieferung vor Verfahrenseröffnung ausgeführt und das Recht zur Rücklieferung in einem ebenfalls vor Eröffnung des Konkursverfahrens abgeschlossenen Vertrag vereinbart worden ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
OAAAD-15843