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FG Münster Urteil v. - 11 K 5019/04 L

Gesetze: AO § 34, GmbHG § 64 Abs. 2, EStG § 42d, AO § 69

Lohnsteuerhaftung:

Lohnsteuerhaftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz

Leitsatz

1) Unterlässt ein GmbH-Geschäftsführer es, die angemeldete, fällige Lohnsteuer, KiSt und Soli bis zum Ablauf des 10. des Folgemonats abzuführen und wird an diesem 10. des Folgemonats der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so haftet er für die nicht abgeführten Steuern gem. §§ 69, 34 AO.

2) Daran ändert es nichts, wenn nachträglich - vorgetragen, aber nicht bewiesen - ein Insolvenzverwalter unter Hinweis auf die Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers gem. § 64 Abs. 2 GmbHG ein Zahlungsverbot bzw. die Anfechtung einer etwaigen Zahlung gegenüber dem Geschäftsführer ausgesprochen hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-15778

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 22.06.2007 - 11 K 5019/04 L

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