Arbeitshilfe Januar2009

Zahlungen des strafrechtlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Steuerpflichtigen aufgrund einer Auflage nach § 56b Abs. 2 Nr. 1 StGB als Werbungskosten abziehbar - Mustereinspruch

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Ist die Geldleistung aufgrund einer Bewährungsauflage bzw. Auflage gem. § 56b Abs. 2 Nr. 1 StGB des im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit wegen Betrugs zu einer auf Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilten Klägers ausschließlich beruflich veranlasst und als Werbungskosten abziehbar, weil die Geldleistung keinen strafähnlichen Charakter, sondern ausweislich des Gerichtsbeschlusses zur Erfüllung der „Bewährungsauflage” der Wiedergutmachung des Schadens gedient hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB NAAAD-15690