Kindergeld für vor geplanter Berufsausbildung Teilzeit beschäftigtes Kind - Mustereinspruch
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Kindergeld für die Tochter, die in der Zeit vom Februar 2003 bis August 2003 einer praktikumsähnlichen Tätigkeit als Friseurgehilfin/Shampooneuse (32 Wochenstunden; 510,-- € mtl.) nachging um sich auf die zugesagte Berufsausbildung als Friseurin vorzubereiten; sich im September arbeitslos gemeldet hat, aber dann ihr Bewerberangebot - u.a. evt. wegen Krankheit - nicht mehr erneuerte. Strittig ist der Erhalt des Einladungsschreibens zum Beratungsgespräch und die Wertung von Aktenvermerken der Familienkasse durch das FG.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (III R 17/07).
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
CAAAD-15646