Erlass eines Zusammenveranlagungsbescheids trotz beantragter besonderer Veranlagung - Änderung nach § 129 AO - Mustereinspruch
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Ist bei Ehegatten nur eine einheitliche Veranlagungsart möglich? - Kann der trotz beantragter besonderer Veranlagung an beide Eheleute ergangene Zusammenveranlagungsbescheid (ohne Ansatz der Einkünfte des Ehemannes) nach durchgeführter besonderer Veranlagung für den Ehemann wieder aufgehoben werden? - Bestehen Änderungsmöglichkeiten nach § 129 AO, § 174 AO oder § 175 AO?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
IAAAD-15482