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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 139/08 EFG 2009 S. 764 Nr. 10

Gesetze: EStG § 62, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13

Kindergeld für einen EU-Ausländer, der nur im Heimatland sozialversichert ist

Leitsatz

Ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger, selbständig tätiger polnischer Staatsbürger, der nicht der Versicherungspflicht der deutschen Rentenversicherung unterliegt, unterfällt nicht dem deutschen Kindergeldrecht und hat daher keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn er in Polen als Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche sozialversichert ist, selbst wenn er die Fläche nicht bewirtschaftet und keine Einkünfte aus ihr erzielt.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 764 Nr. 10
OAAAD-15321

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.12.2008 - 3 K 139/08

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