Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 139/08 EFG 2009 S. 764 Nr. 10
Gesetze: EStG § 62, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13
Kindergeld für einen EU-Ausländer, der nur im Heimatland sozialversichert ist
Leitsatz
Ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger, selbständig tätiger polnischer Staatsbürger, der nicht der Versicherungspflicht
der deutschen Rentenversicherung unterliegt, unterfällt nicht dem deutschen Kindergeldrecht und hat daher keinen Anspruch
auf deutsches Kindergeld, wenn er in Polen als Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche sozialversichert ist, selbst wenn
er die Fläche nicht bewirtschaftet und keine Einkünfte aus ihr erzielt.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 764 Nr. 10 OAAAD-15321
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.12.2008 - 3 K 139/08
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