Naturalunterhalt erfüllt den Unterhaltsanspruch des auswärtig untergebrachten volljährigen Kinds regelmäßig nicht
Auszahlung an das Kind ab dem Zeitpunkt der Stellung des Abzweigungsantrags
Rückforderung vom Unterhaltsverpflichteten
Leitsatz
1. In Form von Kost und Logis angebotener und in Form von zu seinen Gunsten abgeschlossenen Versicherungen tatsächlich erbrachter
Naturalunterhalt erfüllt den gesetzlichen Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes nicht und führt dazu, dass das Abzweigungsermessen
der Familienkasse dahingehend auf Null reduziert ist, dass die Auszahlung des Kindergeldes an das auswärtig untergebrachte,
volljährige Kind rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Stellung des Abzweigungsantrags anzuordnen ist.
2. Soweit Kindergeld für auf den Zeitpunkt der Stellung des Abzweigungsantrags folgende Zeiträume bereits an den Unterhaltsverpflichteten
ausgezahlt wurde, ist es aufgrund der Änderung der Empfangszuständigkeit nach dem Rechtsgedanken der zivilrechtlichen Zweckverfehlungskondiktion
vom Leistungsempfänger zurückzufordern.
Fundstelle(n): PAAAD-15296
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 10.12.2008 - 8 K 1772/07 (Kg)
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