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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 8464/99 U

Gesetze: UStG § 15a Abs. 1 Satz 1, AO § 169 Abs. 1 Satz 1, AO § 169 Abs. 2 Nr. 2

Rechtmäßigkeit von Vorsteuerberichtigungen gem. § 15a UStG aus der Anschaffung von Geldspielgeräten

Leitsatz

Die Änderung der für den Vorsteuerabzug „maßgebenden Verhältnisse” i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG kann auch dadurch eintreten, dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zu Grunde lag (hier: Steuerpflicht der Umsätze mit Geldspielgeräten), sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, wobei allerdings Voraussetzung ist, dass die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (hier: Festsetzungsverjährung).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAD-15281

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.10.2006 - 13 K 8464/99 U

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