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Lexikon Lohnbüro 2019 vom

Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis wie z. B. Brand, Unwetter, Hochwasser, Kriegseinwirkung, Diebstahl, Vertreibung oder politische Verfolgung verloren wurden, können im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden:

  • Sie müssen einen existentiell notwendigen Gegenstand betreffen – dies sind Wohnung, Hausrat und Kleidung, nicht aber z. B. ein Pkw, eine Garage oder Außenanlagen.

  • Der Verlust oder die Beschädigung muss durch ein unabwendbares Ereignis wie Brand, Unwetter, Hochwasser, Kriegseinwirkung, Diebstahl, Vertreibung, politische Verfolgung verursacht sein.

  • Dem Steuerpflichtigen müssen tatsächlich finanzielle Aufwendungen entstanden sein; ein bloßer Schadenseintritt reicht zur Annahme von Aufwendungen nicht aus.

  • Die Aufwendungen müssen ihrer Höhe nach notwendig und angemessen sein und werden nur berücksichtigt, soweit sie den Wert des Gegenstandes im Vergleich zu vorher nicht übersteigen.

  • Nur der endgültig verlorene Aufwand kann berücksichtigt werden, d. h. die Aufwendungen sind um einen nach Schadenseintritt noch vorhandenen Restwert zu kürzen.

  • Der Steuerp...

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