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Pflegekosten
Pflegekosten, die dem Arbeitnehmer für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft oder für die Pflege in einem Pflegeheim, in der Pflegestation eines Altenheims oder in einem Altenpflegeheim entstehen, sind eine außergewöhnliche Belastung. Sie können wie Kosten einer Unterbringung in einem Krankenhaus berücksichtigt werden, sofern die Kosten nicht bereits durch die Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags (vgl. nachfolgend unter Nr. 8 ) abgegolten sind. Ist der Arbeitnehmer in einem Pflegeheim untergebracht oder trägt er die Kosten eines Pflegeheims für eine von ihm unterhaltene Person (z. B. für seinen Vater oder seine Mutter), sind verschiedene Besonderheiten zu beachten. Diese sind ausführlich anhand von Beispielen unter der nachfolgenden Nr. 11 dargestellt. Pflegt der Steuerpfl...