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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Vermögensbildung der Arbeitnehmer

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Durch das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz sind die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei Vermögensbeteiligungen und Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Bausparverträge) ab dem vereinheitlicht worden. Sie betragen ab dem Kalenderjahr 2024 40 000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 80 000 € (bei Zusammenveranlagung); bis einschließlich 2013 betrugen sie bei Vermögensbeteiligungen 20 000 € bzw. 40 000 € und bei Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Bausparverträge) 17 900 € bzw. 35 800 € (vgl. nachfolgende Nr. 13). Die Sparzulagensätze und die begünstigten Höchstbeträge haben sich für das Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 nicht geändert.

1. Allgemeines

Die Vermögensbildung des Arbeitnehmers wird auf zwei Wegen staatlich gefördert. Zum einen wird für sog. vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, zum anderen gibt es einen Steuerfreibetrag, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern sog. Vermögensbeteiligungen unentgeltlich oder verbilligt überlässt. Die steuerlichen Vergünstigungen bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermög...

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