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Lexikon Lohnbüro 2022 vom

Sozialversicherungsausweis

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Jeder Beschäftigte erhält als Sozialversicherungsausweis ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Die Ausstellung erfolgt entweder auf Antrag oder bei Vergabe einer Versicherungsnummer.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich bei Beginn der Beschäftigung dieses Schreiben (Sozialversicherungsausweis) vorlegen zu lassen.

Vgl. auch die Erläuterungen zum Sozialversicherungsausweis im Teil B unter Nr. 11.