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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Seeschifffahrt
Seit gibt es einen Kürzungsbetrag bei der Lohnsteuer, die die Reeder von den Arbeitslöhnen ihrer Seeleute einbehalten. Für den Zeitraum Juni 2016 bis Mai 2027 ist dieser Kürzungsbetrag von 40 % auf 100 % erhöht worden. Einzelheiten hierzu sind beim Stichwort „Schifffahrt“ erläutert.