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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Pensionskasse

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Die Beiträge an eine Pensionskasse sind auch ab bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG). Für das Jahr 2024 sind somit 8 % von 90600 € = 7248 € jährlich oder 604 € monatlich steuerfrei.

Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind aber – wie bisher – lediglich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – West – (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Für das Jahr 2024 sind somit lediglich 4 % von 90600 € = 3624 € jährlich oder 302 € monatlich beitragsfrei.

Zur Behandlung der Beiträge in der Ansparphase und der Leistungen in der Auszahlungsphase vgl. die nachfolgenden Nrn. 2 und 3.

1. Allgemeines

Eine Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem begünstigten Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen gewährt. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen (Arbeitgeber) getragen (sog. Trägerunternehmen).

Aus diesem Grund dürfen Pensionskassen nur als Versicherungsunternehmen betrieben werden und unterliegen als solche der Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), d. h. die Anlage der...

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