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Lohnsteuerkarte
Die letztmalig für das Kalenderjahr 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte sowie die später ausgestellten Ersatzbescheinigungen galten übergangsweise bis einschließlich 2013 weiter.
Heute sind für den individuellen Lohnsteuerabzug die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); vgl. dieses Stichwort) bzw. die sich aus der Lohnsteuerabzugsbescheinigung (vgl. dieses Stichwort) ergebenden Steuermerkmale des Arbeitnehmers maßgebend.