Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Journalisten
Journalisten können entweder als fest angestellte Arbeitnehmer oder aber als freie Mitarbeiter tätig sein. Zur Scheinselbstständigkeit vgl. dieses Stichwort. Den Journalisten wurde früher auf Antrag ein besonderer Werbungskosten-Pauschbetrag vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Dieser besondere Werbungskosten-Pauschbetrag für Journalisten ist bereits seit weggefallen.