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Freibrot
Soweit an Arbeitnehmer in der Brotindustrie oder in Bäckereien unentgeltlich oder verbilligt Brot oder BackwarenBackwaren abgegeben werden, ist dieser Vorteil grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.
Der geldwerte Vorteil ist jedoch in Anwendung des Rabattfreibetrags (vgl. dieses Stichwort) steuer- und beitragsfrei, soweit er 1125 € im Kalenderjahr nicht übersteigt (1080 € Rabattfreibetrag jährlich zuzüglich 4 % Abschlag vom Endpreis).
Ein Arbeitnehmer ist in einer Bäckerei und Konditorei beschäftigt. Er hat die Möglichkeit, Brot und Backwaren im Wert von 1125 € im Kalenderjahr 2025 unentgeltlich mitzunehmen.
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Wert des Brotes und der Backwaren | 1125,— € |
4 % Abschlag vom Endpreis | 45,— € |
verbleibender geldwerter Vorteil | 1080,— € |
Dieser Betrag ist steuer- und beitragsfrei, da der Rabattfreibetrag von jährlich 1080 € nicht überschritten wird.