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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Freibrot

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Soweit an Arbeitnehmer in der Brotindustrie oder in Bäckereien unentgeltlich oder verbilligt Brot oder BackwarenBackwaren abgegeben werden, ist dieser Vorteil grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.

Der geldwerte Vorteil ist jedoch in Anwendung des Rabattfreibetrags (vgl. dieses Stichwort) steuer- und beitragsfrei, soweit er 1125 € im Kalenderjahr nicht übersteigt (1080 € Rabattfreibetrag jährlich zuzüglich 4 % Abschlag vom Endpreis).

Beispiel

Ein Arbeitnehmer ist in einer Bäckerei und Konditorei beschäftigt. Er hat die Möglichkeit, Brot und Backwaren im Wert von 1125 € im Kalenderjahr 2025 unentgeltlich mitzunehmen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wert des Brotes und der Backwaren
1125,— €
4 % Abschlag vom Endpreis
45,— €
verbleibender geldwerter Vorteil
1080,— €

Dieser Betrag ist steuer- und beitragsfrei, da der Rabattfreibetrag von jährlich 1080 € nicht überschritten wird.

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