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Lexikon - Stand: 27.01.2025

FPZ-Rückenkonzept

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

1. Allgemeines

Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Leistungen nach dem sog. FPZ-Rückenkonzept an (FPZ = Forschungs- und Präventionszentrum). Träger des FPZ-Rückenkonzepts ist die Forschungs- und Präventionszentrum GmbH in Köln. Mittlerweile gibt es zertifizierte FPZ-Rückenzentren in ganz Deutschland. Aus der Erkenntnis heraus, dass die wirbelsäulenstabilisierende Muskulatur eine Schlüsselfunktion für die Vorbeugung und Beseitigung von Rückenschmerzen hat, entwickelte das FPZ eine analysegestützte medizinische Trainingstherapie zur Stärkung der Wirbelsäulenmuskulatur (FPZ-Konzept). Die Stärkung des Muskelkorsetts soll durch ein langfristiges und konsequent kontrolliertes Training erreicht werden. Das Angebot umfasst Krafttraining an besonderen Fitnessgeräten, Stretchingübungen sowie Übungen zur mechanischen Entlastung der Wirbelsäule und zur Entspannung der Rumpf-, Nacken- und Halsmuskulatur.

2. Arbeitslohn oder ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse

Das Finanzgericht Köln hat in einem Einzelfall das Vorliegen von Arbeitslohn bei Arbeitgeberzuschüssen in Höhe von 2/3 der Kosten bei regelmäßiger Teilnahme am FPZ-Rückentraining an unter medizinischen Gesichtspunkten ausgesuchte...

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